Vertragsgrundlage für uns als Auftragnehmer, Gestaltungswerk GmbH ®, übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten und geschäftlichen Kunden. Sie finden Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.
§2 Angebotspreise
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenen Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiter berechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall nur schriftlich gestattet werden.
§3 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
§4 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist sofort nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.
§5 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb der Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach dem allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige ´, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:
- 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
- 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
§6 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderungen ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§7 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objekts) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.
§8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach $ 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten erfolgen.
§9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zu Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen) zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) Übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt.
Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaß regeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen.
Findet eine Stornierung des Auftrags nach Erteilung statt, wird eine Aufwandsentschädigung wie folgt in Rechnung gestellt:
- ab drei Wochen vor Ausführungsbeginn 30 % des Auftragswertes zzgl. MwSt.
- ab zwei Wochen vor Ausführungsbeginn 40 % des Auftragswertes zzgl. MwSt.
- ab eine Woche vor Ausführungsbeginn 50 % des Auftragswertes zzgl. MwSt.
§11 Eintragung im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes
Mit der Eintragung der Marke Gestaltungswerk® GmbH vom 28.10.2022, behalten wir uns das Recht vor, ein Markenschild, Gravur, Prägung oder ähnliches auf unsere angefertigte Oberfläche dezent einzuarbeiten/anzubringen.
§12 Website und Social Media Auftritt
Mit Ihrer Angebotsannahme erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Fotos/Videos auf unserer Website und Social Media Auftritt veröffentlicht werden dürfen. Die Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich nicht befristet. Ich willige darin ein, dass die Veröffentlichung auch nach dem Ende des Projekts fortdauert. Ein Widerruf aus wichtigem Grund ist jedoch schriftlich möglich. Die Einwilligung wird auch für den Fall erteilt, dass der verantwortliche Betreiber in einer anderen Rechtsform tätig wird. Ich, Erik Kollowa, als verantwortlicher Betreiber hafte nicht für unbefugte und zweckwidrige Nutzungen Dritter. Das gilt insbesondere für das unbefugte Herunterladen oder Kopieren der veröffentlichten Fotos/Videos.
§13 Sonstiges
Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Oldenburg (Deutschland), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Für den Einsatz von Subunternehmern und/oder Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
§ 14 Datenschutzmitteilung:
Wir erheben und speichern die vorgenannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses (Kaufvertrag, Werkvertrag). Zusätzlich zu den vorstehenden Daten werden das Angebot, die Rechnung sowie die Angebots- und Rechnungssumme gespeichert. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nur statt, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder wenn dies im Zuge der Auftragsdurchführung nötig wird (z.B. für Vorlieferanten, Nachunternehmer, Finanzamt oder unser Steuerbüro).
Die Daten werden gelöscht, sobald Sie für den vorgenannten Zweck nicht mehr erforderlich sind bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist des letzten Auftrags. Sollte die Aufbewahrung von Daten gesetzlich vorgeschrieben sein, erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. steuerliche und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Sie können der Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In diesem Fall werden wir die erhobenen Daten – soweit gesetzlich zulässig – löschen.
Eine Durchführung des Vertrags ist dann nicht mehr möglich. Der Widerspruch ist an diese Adresse zu richten.